COVID 19 Kredit und COVID 19 Kredit Plus

COVID 19 Kredit und COVID 19 Kredit Plus

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Unterstützungskredite Kredite über CHF 500’000 werden einer Kreditprüfung unterzogen.
Am 25. März 2020 hat der Bundesrat die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus verabschiedet.

Diese regelt die Vergabe der Kredite, welche ab dem 26. März 2020 beantragt werden können. Es werden Gelder zugesprochen in Höhe von maximal 10% des Jahresumsatzes bzw. maximal CHF 20 Millionen. Kredite bis CHF 500’000, zu aktuell 0.00% verzinst, werden zu 100% durch den Bund verbürgt. Diese Kredite werden innert wenigen Stunden nach Einreichen des Antrages ausbezahlt und sind innert 60 Monaten zu amortisieren.